Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für alle Lieferungen und Leistungen von “benefits” gelten ergänzend zu den individuellen Vertragsvereinbarungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen “benefits” und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen und Angebote von “benefits” selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Sie werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt.
(2) Alle Angebote von “benefits” sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
§ 2 Pflichten der Vertragspartner
(1) Art und Umfang der vom Berater geschuldeten Leistungen richten sich nach den individuellen Vertragsvereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, schuldet der Berater die Leistung von Diensten, nicht aber einen Erfolg. Der Berater schuldet Rechtsdienstleistungen nach Maßgabe der individuellen Vertragsvereinbarungen nur, soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Beraters im Sinne von § 5 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz gehören.
(3) Werden dem Berater oder dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen der Gesetzeslage bekannt, die Auswirkungen auf die vom Berater zu erbringenden Leistungen haben (z. B. Änderungen der Regelwerke des Eudralex, insbesondere Notice to Applicants (NTA), Clinical Trial Directive, Variation Regulation, wissenschaftliche oder regulatorische Guidelines etc.; Regelwerke zur pädiatrischen Entwicklung von Arzneimitteln, Entwicklung von Orphan Drugs oder sog. ‚Advanced Therapies’, sowie relevante nationale Gesetze oder Verordnungen), werden sich die Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und eine hierdurch notwendige Erweiterung oder Abänderung des Leistungsumfangs vereinbaren.
(4) Der Auftraggeber wird alle für die Leistungserbringung durch den Berater erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig vornehmen, insbesondere entsprechende Erklärungen abgeben, Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen.
§ 3 Ort und Zeit der Beratertätigkeit
(1) Der Berater bestimmt seinen Tätigkeitsort, seine Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbstständig nach pflichtgemäßem Ermessen. Sofern im Einzelfall die persönliche Anwesenheit des Beraters in Betriebsräumen des Auftraggebers erforderlich sein sollte, steht der Berater hierfür zur Verfügung.
(2) Die Parteien werden sich über Termine hierfür abstimmen. Der Berater erbringt die Beratungsleistung selbst, durch eigene Mitarbeiter oder von ihm beauftragte und überwachte Dritte.
§ 4 Eigentum an Unterlagen
(1) Berichte, Gutachten und andere Unterlagen sowie Präsentationen, Vorlagen, Muster und alle sonstigen Gegenstände, die der Berater bei Erbringung der vertraglichen Leistung dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum des Beraters und sind auf Anforderung, spätestens aber bei Vertragsende, an den Berater zurückzusenden. Der Berater behält sich hieran sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber übergeben wurden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind.
(2) Vor jeder Weitergabe von Unterlagen an Dritte hat der Auftraggeber die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Beraters einzuholen.
§ 5 Behördliche oder gerichtliche Verfahren
Ist der Berater im Falle eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens verpflichtet, als Zeuge Aussagen zu Angelegenheiten zu machen, die Gegenstand einer von ihm erbrachten Beraterleistung waren, erhält der Sachverständige vom Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen der Zeugengebühr und den im individuellen Beratervertrag vereinbarten Vergütungssätzen.
§ 6 Leistungsfristen und Termine
Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen sind Circa-Fristen, soweit der Liefertermin nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde. Sie beginnen mit Vertragsbeginn, frühestens aber nach Eingang aller Informationen, die für die Beratungsleistung erforderlich sind und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden müssen.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären. Die Abtretung von gegen den Berater gerichteten Forderungen darf der Zustimmung des Beraters.
(2) Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Voraussetzung ist weiter, dass diese Ansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist nach Satz 1 gilt auch für sämtliche bestehenden Schadensersatzansprüche gegen den Berater unabhängig davon, ob sie mit einem Mangel im Zusammenhang stehen und unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
(2) Die Verjährungsfrist gilt nicht im Falle von Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Sie gilt weiter nicht bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder Freiheit einer Person, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Durchführung der Nacherfüllung durch den Berater beinhaltet im Zweifel kein Anerkenntnis im Sinne von § 212 Nr. 1 BGB. Nacherfüllungsmaßnahmen hemmen die für den ursprünglichen Leistungsanspruch geltende Verjährungsfrist um die Dauer der durchgeführten Nacherfüllungs-maßnahme. Die Verjährungsfrist beginnt dadurch nicht neu.
(4) Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Haftung auf Schadensersatz
(1) Die Haftung des Beraters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften eingeschränkt:
(2) Der Berater haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
(3) Soweit der Berater gemäß Vorstehendem Absatz (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Berater nach Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vo-rausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefer- und Leistungsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungs-gemäßer Verwendung des Liefer- und Leistungsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Beraters für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von € 2.000.000,- je Schadensfall (entsprechend der derzei-tigen Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Beraters) be-schränkt. Diese Beschränkung gilt auch, wenn es um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten geht.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im glei-chen Umfang zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Beraters.
(6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Beraters wegen vorsätzlichem Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) §377 HGB findet entsprechende Anwendung auf Dienst- und Werkleistungen des Beraters. Die Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Berater erfolgt gemäß der nachfolgenden Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch „benefits“, die auf “Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch benefits” abgerufen werden kann (siehe unten). Der Auftraggeber wird diese Information denjenigen seiner Mitarbeiter und externen Berater zur Kenntnis bringen, denen er die Aufgabe überträgt mit dem Berater im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen durch den Berater zusammenzuarbeiten.
§ 11 Sonstiges
(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am Nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München

Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch benefits

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
    Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch benefis – tailor-made regulatory consulting, Inhaberin Beate R. Schmidt, Hebelstr. 9, 68161 Mannheim (nachfolgend „benefits“) im Zusammenhang mit der gegenwärtigen oder zukünftigen Erbringung von Beratungsleistungen durch benefits; für Datenverarbeitung auf der Webseite www.regulatory-benefits.com gelten die dort vorgehaltenen Datenschutzhinweise.
  2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
    benefits erhebt von Kunden folgende Informationen:
    • Anrede, Vorname, Nachname, ggf. Position, Anschrift des Kunden;
    • Telefon (Festnetz und/oder Mobilfunk), Telefax, E-Mail-Adressen vorgenannter Personen
    • Informationen, die für die Durchführung der Leistungen nach dem Beratungsvertrag erforderlich sind.
    benefits erhebt diese Informationen auch von gesetzlichen Vertretern sowie denjenigen Mitarbeitern und Beratern des Kunden, denen der Kunde die Aufgabe übertragen hat mit dem Berater im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen durch den Berater zusammenzuarbeiten, und von zuständigen Mitarbeitern in Behörden, mit denen benefits im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen zusammenarbeitet.
    Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
    • auf Anfrage des Kunden zur Durchführung erforderlicher vorvertraglicher Maßnahmen,
    • um vereinbarte Beratungsleistungen zu erbringen,
    • um Beratungsleistungen auch zukünftig erbringen zu können,
    • zur Korrespondenz mit dem Kunden und vorgenannten Personen in Bezug auf die Erbringung von Beratungsleistungen,
    • zur Rechnungsstellung und Zahlungsverfolgung,
    • zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
    • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Kunden.
    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO, soweit benefits aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zur Speicherung verpflichtet ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorstehender Daten des Kunden ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO.
    Rechtsgrundlage für die Speicherung der Informationen von Kunden, deren gesetzlichen Vertretern und denjenigen Mitarbeiter und Beratern des Kunden, mit denen benefits im Rahmen des Beratungsvertrages Kontakt hat oder haben wird, sowie von zuständigen Mitarbeitern in Behörden, mit denen benefits im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen Kontakt hat oder haben wird, ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das überwiegende Interesse von benefits liegt darin, dass die von benefits angebotenen Beratungsleistungen einen ständigen Kontakt mit dem Kunden, seinen gesetzlichen Vertretern, den zuständigen Mitarbeitern und Beratern des Kunden und den zuständigen Mitarbeitern in den Behörden erfordern.
    benefits löscht die erhobenen personenbezogenen Daten, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung erreicht ist. Bei Daten, die nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DS-GVO verarbeitet werden, ist dies der Fall, wenn die gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist. Daten, die nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO verarbeitet werden, löscht benefits, sobald diese Personen beim Kunden oder in der Behörde ausscheiden oder in eine Position wechseln, in der die angebotenen Beratungsleistungen von benefits keinen ständigen Kontakt mit diesen Personen mehr erfordern.
    Benefits verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO, soweit betroffene Personen eine Einwilligung erteilt haben für die Zwecke und die Dauer, für die die Einwilligung erteilt worden ist. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zu Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
  3. Weitergabe von Daten an Dritte
    Eine Übermittlung persönlicher Daten des Mandanten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO für die Abwicklung des Beratungsvertrages mit dem Kunden erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Kunden an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe von Daten zuständiger Ansprechpartner des Kunden an staatliche Stellen sowie die Weitergabe von Daten zuständiger Ansprechpartner bei Behörden an den Kunden. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
  4. Betroffenenrechte
    Betroffene Personen, deren Daten von benefits verarbeitet werden, haben das Recht,
    • gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber benefits zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass benefits die Datenverarbeitung, soweit sie ausschließlich auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;
    • gem. Art. 15 DS-GVO Auskunft über ihre von benefits verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
    • gem. Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung ihrer bei benefits gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
    • gem. Art. 17 DS-GVO die Löschung ihrer bei benefits gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
    • gem. Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, sie aber deren Löschung ablehnen und benefits die Daten nicht mehr benötigt, sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
    • gem. Art. 20 DS-GVO ihre personenbezogenen Daten, die sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
    • gem. Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des Sitzes von benefits wenden.
  5. Widerspruchsrecht
    Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO verarbeitet werden, besteht das Recht, gem. Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus einer besonderen Situation der betroffenen Person ergeben. Für den Widerspruch genügt eine entsprechende E-Mail an beate.schmidt@regulatory-benefits.com.
  6. Stand und Änderungen dieser Datenschutzhinweise
    Diese Datenschutzhinweise haben den Stand: Juni 2018.
    Durch Veränderungen der Dienstleistungen von benefits oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzhinweise zu ändern. Die jeweils aktuellen Datenschutzhinweise können jederzeit auf der Website unter https://www.regulatory-benefits.com abgerufen und ausgedruckt werden.